Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Tagwerkstatt – ein Online-Dienst von strothmann.online für Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Online-Dienstes Tagwerkstatt zwischen strothmann.online, Inhaber Marco Strothmann, Römerstraße 46, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
- Tagwerkstatt wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software Tagwerkstatt zur Arbeitszeiterfassung, Abwesenheits- und Auftragsverwaltung als Online-Dienst (Software as a Service) zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software wird vom Anbieter betrieben, gewartet und aktualisiert. Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden oder die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
- Der Kunde erhält einen eigenen, von anderen Kunden getrennten Bereich mit eigener Internetadresse. Umfang, Funktionen, Anzahl der Benutzerkonten und Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, bei online gebuchten Tarifen aus der Leistungsbeschreibung & Preisliste, die Bestandteil dieser AGB ist.
- Mit Tagwerkstatt erstellte Arbeitsnachweise werden beim Abschluss unveränderlich gespeichert. Die Unterschrift auf dem Bildschirm ist eine einfache elektronische Signatur; sie ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Ob Nachweis und Unterschrift für einen bestimmten Zweck (z. B. Abnahme, Abrechnung gegenüber Dritten) genügen, beurteilt der Kunde.
- Angebote und Rechnungen erstellt der Kunde in eigener Verantwortung. Der Anbieter stellt fortlaufende Nummernkreise, die Unveränderbarkeit festgeschriebener Belege und deren Export bereit; die steuerliche und inhaltliche Richtigkeit, die Verfahrensdokumentation nach den GoBD und die Aufbewahrung obliegen dem Kunden.
- Tagwerkstatt ist ein Hilfsmittel. Die Einhaltung arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, insbesondere die Prüfung berechneter Arbeitszeiten, Pausen, Zeitkonten und Urlaubsansprüche vor ihrer Verwendung (z. B. in der Lohnabrechnung), bleibt Aufgabe des Kunden.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail), durch eine Auftragsbestätigung des Anbieters, durch den Abschluss eines Abonnements über die Seite „Abo & Plätze“ in Tagwerkstatt oder durch die Online-Registrierung auf der Website des Anbieters zustande. Die Online-Registrierung begründet zunächst eine kostenlose Probezeit (§ 7 Nr. 3); sie kommt mit der Bestätigung der E-Mail-Adresse und der Einrichtung der Firma zustande. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht erst, wenn der Kunde es ausdrücklich unter „Abo & Plätze“ über den Zahlungsdienstleister Stripe abschließt. Beim Online-Abschluss bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln, und nimmt diese AGB, die Leistungsbeschreibung und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung an; der Anbieter speichert diese Bestätigung. Bis zum Abschluss kann der Kunde seine Eingaben jederzeit korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
§ 4 Leistungen des Anbieters
- Der Anbieter betreibt Tagwerkstatt auf Servern, die er selbst betreibt oder durch einen Dienstleister betreiben lässt, einschließlich verschlüsselter Übertragung, regelmäßiger Datensicherung, Sicherheitsaktualisierungen und Weiterentwicklung.
- Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorher angekündigt und außerhalb üblicher Arbeitszeiten durchgeführt. Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs), gelten nicht als Minderung der Leistung.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, sofern die vertraglich vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
- Unterstützung (Support) leistet der Anbieter per E-Mail oder Telefon im vereinbarten Umfang.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt Konten mit Leitungsrechten mit dem angebotenen zweiten Faktor und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde ist für die von ihm und seinen Nutzern erfassten Inhalte verantwortlich und nutzt den Dienst nur im Rahmen der Gesetze. Er stellt insbesondere sicher, dass die Einführung der Zeiterfassung mitbestimmungsrechtlich abgestimmt ist (z. B. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, sofern ein Betriebsrat besteht) und seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO informiert werden.
- Nutzt der Kunde Arbeitsnachweise mit Unterschrift, Fotos oder den Versand per E-Mail, verarbeitet er Daten seiner eigenen Kunden als Verantwortlicher. Er informiert diese in geeigneter Weise (Art. 13 DSGVO) und lädt nur Fotos hoch, zu deren Verwendung er berechtigt ist.
- Der Kunde unterlässt Handlungen, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit des Dienstes beeinträchtigen, insbesondere automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen und Versuche, auf Bereiche anderer Kunden zuzugreifen.
§ 6 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, Tagwerkstatt im vereinbarten Umfang (insbesondere mit der vereinbarten Zahl aktiver Benutzerkonten) für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Die Rechte an den vom Kunden erfassten Daten verbleiben beim Kunden.
§ 7 Vergütung und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot bzw. dem gebuchten Tarif oder den individuell gebuchten Modulen. Sie besteht aus einem monatlichen Grundpreis je Firma und einem monatlichen Preis je gebuchtem Mitarbeiterplatz; bei individuell gebuchten Modulen jeweils aus der Summe der Modulpreise laut Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist ohne Abzug zahlbar.
- Abonnements werden monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe abgerechnet (z. B. per Karte oder SEPA-Lastschrift). Nach jeder erfolgreichen Abbuchung erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail als PDF mit eingebetteter elektronischer Rechnung nach EN 16931 (ZUGFeRD/Factur-X); der Kunde kann dafür eine gesonderte Rechnungs-E-Mail-Adresse hinterlegen. Alle Rechnungen stehen zusätzlich unter „Abo & Plätze“ zum Abruf bereit. Der Kunde ist mit der elektronischen Übermittlung einverstanden.
- Die kostenlose Probezeit nach Online-Registrierung dauert 30 Tage, sofern bei der Registrierung nichts anderes angegeben ist. Sie ist unentgeltlich, erfordert keine Zahlungsdaten und endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf; ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht nicht automatisch. Während der Probezeit stehen alle Funktionen zur Verfügung. Nach ihrem Ende können die Beschäftigten des Kunden weiterhin ihre Arbeitszeiten erfassen (ein- und ausstempeln); die Einsicht in gespeicherte Daten, Auswertungen und Exporte ist bis zum Abschluss eines Abonnements gesperrt. Die Daten bleiben gespeichert; auf Verlangen des Kunden löscht der Anbieter sie oder stellt sie ihm vorher zur Verfügung. Der Anbieter erinnert den Kunden vor dem Ende der Probezeit per E-Mail.
- Jeder aktive Benutzer belegt einen Mitarbeiterplatz. Zusätzliche Plätze kann der Kunde jederzeit hinzubuchen; sie stehen sofort zur Verfügung und werden für den laufenden Abrechnungsmonat anteilig berechnet. Plätze kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats abbestellen; bis dahin bleiben die bezahlten Plätze nutzbar.
- Ein Wechsel in einen Tarif oder eine Modulauswahl mit größerem Funktionsumfang wird sofort wirksam und für den laufenden Monat anteilig berechnet; ein Wechsel in einen kleineren Tarif wird zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam. Bei einem Wechsel bleiben alle Daten erhalten; nicht enthaltene Funktionen werden lediglich ausgeblendet.
- Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines Abrechnungsmonats ändern. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB: neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
- Schlägt der Einzug einer fälligen Zahlung fehl oder wird eine Zahlung nicht bestätigt, wird das Abonnement bis zum Zahlungseingang pausiert; der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich per E-Mail mit einem Link zur Zahlung. Während der Pause können die Beschäftigten des Kunden weiterhin ihre Arbeitszeiten erfassen (ein- und ausstempeln); die Einsicht in gespeicherte Daten, Auswertungen und Exporte ist für alle Benutzer des Kunden gesperrt, die Geschäftsführung erreicht weiterhin die Abo-Verwaltung. Gleiches gilt nach Beendigung des Abonnements. Die Daten des Kunden bleiben unverändert erhalten; nach Zahlungseingang wird die Pause unverzüglich und automatisch aufgehoben. Benötigt der Kunde während der Pause Daten zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. die Vorlage von Arbeitszeitnachweisen gegenüber Behörden), stellt der Anbieter sie ihm auf Anfrage zur Verfügung. Die Pflicht zur Zahlung der fälligen Vergütung bleibt unberührt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Online abgeschlossene Abonnements laufen monatlich und verlängern sich jeweils um einen Monat. Der Kunde kann sie jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, auch über das Kundenportal von Stripe.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform; eine Kündigung über das Kundenportal genügt dieser Form.
§ 9 Daten bei Vertragsende
- Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende jederzeit über die eingebauten Exporte (u. a. Steuerberater-Export, Komplettabzug) abrufen. Auf Wunsch stellt der Anbieter bis zum Vertragsende einen vollständigen Export bereit.
- Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z. B. § 16 Abs. 2 ArbZG, § 17 MiLoG, für Rechnungen und Buchungsbelege § 147 AO und § 257 HGB) erfüllt der Kunde durch rechtzeitigen Export, für Belege über das Belegarchiv.
- Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen, einschließlich der Kopien in Datensicherungen mit deren regulärem Ablauf, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung beim Anbieter besteht.
§ 10 Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 12 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Detmold, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026