Zeiten nach MiLoG
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, wie § 17 MiLoG es für das Baugewerbe verlangt – ohne Stundenzettel.
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Für Bau und Ausbau
Im Baugewerbe müssen Arbeitszeiten nach dem Mindestlohngesetz aufgezeichnet werden. Tagwerkstatt erledigt das beim Stempeln – und dokumentiert die Baustelle vom Bautagesbericht bis zur Abnahme.
Ab 19 € Grundpreis + 3,90 € je Mitarbeiter im Monat, netto. Preise ansehen
Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, wie § 17 MiLoG es für das Baugewerbe verlangt – ohne Stundenzettel.
Bautagesbericht, Fotos, Checklisten und Abnahmeprotokoll – sauber am Auftrag abgelegt.
Leistungsverzeichnis, Aufmaß und Abschlagsrechnungen nach VOB bis zur Schlussrechnung.
Fachmodule
Das Baugewerbe gehört zu den Wirtschaftszweigen, die in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannt sind. Für sie verlangt § 17 MiLoG, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag nach der Arbeit aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Mehr dazu im Ratgeber zur Zeiterfassungspflicht.
Häufige Fragen
Die Zeitnachweise lassen sich jederzeit für einen oder alle Mitarbeiter als PDF erstellen – mit Beginn, Ende, Pausen und Dauer je Tag.
Kolonnen bilden Sie aus Ihren eigenen Mitarbeitern. Externe Firmen erfassen ihre Zeiten selbst; deren Leistungen bilden Sie über Eingangsrechnungen ab.
In wenigen Minuten ist Ihr Betrieb startklar – 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten.
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