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Urlaubsrechner: Anspruch bei Teilzeit, Eintritt und Austritt.
Rechnen Sie den Urlaubsanspruch auf die tatsächlichen Arbeitstage um und ermitteln Sie den anteiligen Urlaub nach § 5 BUrlG, wenn jemand im Laufe des Jahres anfängt oder geht. Alles läuft in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen oder gespeichert.
So rechnet das Bundesurlaubsgesetz
- Mindesturlaub: 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG) – das sind vier Wochen, bei einer Fünf-Tage-Woche also 20 Arbeitstage.
- Teilzeit: Der Anspruch wird auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet: Urlaubstage × Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage. Bruchteile werden dabei nicht gerundet.
- Wartezeit: Den vollen Urlaub gibt es erstmals nach sechs Monaten im Betrieb (§ 4 BUrlG).
- Anteiliger Urlaub (§ 5 Abs. 1 BUrlG): ein Zwölftel je vollem Monat – bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Ablauf der Wartezeit und bei Ausscheiden nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte.
- Rundung (§ 5 Abs. 2 BUrlG): Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden auf einen vollen Tag aufgerundet; kleinere Bruchteile bleiben bestehen und werden nicht abgerundet.
Mehrurlaub aus Arbeits- oder Tarifvertrag kann eigenen Regeln folgen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung. In Tagwerkstatt rechnet die Urlaubsverwaltung den Anspruch je Mitarbeiter automatisch.
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